Rechtliches
Batteriehinweise
Sicher verwenden, getrennt sammeln und Altbatterien umweltgerecht zurückgeben.
Getrennte Sammlung
Batterien und Akkumulatoren dürfen nicht über den unsortierten Siedlungsabfall beziehungsweise Hausmüll entsorgt werden. Altbatterien sind getrennt zu sammeln und den vorgesehenen Rücknahme- oder Sammelstellen zuzuführen.
Unentgeltliche Rückgabe
Endnutzer können Altbatterien insbesondere bei kommunalen Sammelstellen und im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen bei Händlern unentgeltlich zurückgeben. Lose Batterien sollten gegen Kurzschluss gesichert werden.
Kennzeichnung
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien getrennt zu sammeln sind. Zusätzliche chemische Zeichen können auf enthaltene Stoffe hinweisen, zum Beispiel Pb für Blei, Cd für Cadmium und Hg für Quecksilber.
Batterien in Geräten
Altbatterien und Akkumulatoren, die ohne Zerstörung aus einem Altgerät entnommen werden können, sind grundsätzlich vor der Abgabe zu entnehmen und getrennt zu entsorgen. Sicherheits- und Entnahmehinweise des Herstellers sind zu beachten.
Rechtsgrundlagen und weitere Informationen
Die aktuellen Vorgaben ergeben sich insbesondere aus dem Batterierecht-Durchführungsgesetz und der Verordnung (EU) 2023/1542.